Wir betreuen Sie in allen Belangen der wirtschaftlichen Betriebsführung, der Steuerberatung und der Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden. Ihr Erfolg ist unser Ansporn, Ihre Zufriedenheit unser Ziel.
Ob Unternehmer, Freiberufler oder Privatperson, ob als Personen- oder Kapitalgesellschaft strukturiert, wirtschaftlich orientiert oder gemeinnützig tätig – wir beraten Sie gern und professionell. Profitieren Sie hierbei von unserer langjährigen Erfahrung, mit welcher wir Sie zielgerichtet unterstützen.
Lassen Sie uns Ihnen bei laufend zu erledigenden Arbeiten wie Abrechnungen und Meldungen unter die Arme greifen, egal ob Sie einen oder tausend Mitarbeiter beschäftigen, einen oder tausend Kunden haben oder ob Sie Keinen oder Viele beliefern.
Schauen Sie sich auf unserer Website gerne und intensiv um. Unter Leistungen finden Sie unser gesamtes Leistungsspektrum und stets aktuell hält Sie unsere Rubrik „Aktuelles“. Praktische Hilfe, die Ihre alltägliche Arbeit unterstützen soll, bietet Ihnen unsere Service-Plattform.
Am besten, Sie lernen uns persönlich kennen, damit wir Ihre individuellen Ansprüche bei einem Gespräch erörtern und für Sie die optimale Lösung finden!
Die Überbrückungshilfe II läuft bis zum 31.12.2020 und kann noch bis 31.1.2021 beantragt werden. Sie wird als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 fortgeführt und [...] weiterlesen
Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen werden über das Jahresende hinaus bis zum 31.3.2021 verlängert. Der vereinfachte Zugang zu den Grundsicherungssystemen [...] weiterlesen
Sponsoringaufwendungen zählen auch bei Freiberuflern als Betriebsausgaben, wenn diese zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen eingesetzt [...] weiterlesen
Die Online-Abgabe der Einkommensteuererklärung durch Datenfernübertragung ist wirtschaftlich unzumutbar, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung der technischen Möglichkeit dafür in [...] weiterlesen
Zur steuerlichen Anerkennung müssen haushaltsnahe Dienstleistungen und
Handwerkerleistungen zweckgebunden mit dem entsprechenden Haushalt verknüpft
sein und in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stehen.
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